Insofern wir für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine Einwilligung der betroffenen Person eingeholt haben, gilt Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1a der DSGVO als rechtliche Grundlage.
Insofern wir
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine Einwilligung der betroffenen Person eingeholt haben, gilt Artikel 6 Absatz 1
Unterabsatz 1a der DSGVO als rechtliche Grundlage.
Ist die
Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder für vorvertragliche Maßnahmen erforderlich, die durch die betroffene Person veranlasst wurden, dient Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1b (DSGVO) als
Rechtsgrundlage.
Ist die
Datenverarbeitung das Resultat einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1c der
DSGVO als rechtliche Basis.
Erfolgt die
Verarbeitung personenbezogener Daten, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen,
dient Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1d (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Dient die
Datenverarbeitung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1e der DSGVO.
Insofern die Verarbeitung
personenbezogener Daten erforderlich ist, um berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zu wahren – ohne dabei die Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Person zu gefährden –, gilt Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz
1f (DSGVO) als Rechtsgrundlage.